Governance

 Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die fünf Organe des IKRK.

  1. Die IKRK-Versammlung ist das übergeordnete Organ der Organisation, die alle IKRK-Aktivitäten überwacht. Sie ist ein Kollegialorgan, das aus 15 bis 20 kooptierten Schweizer Staatsbürgern besteht. Die Präsidentin und der Vizepräsident des Organs sind Präsidentin und Vizepräsident des IKRK. Die Versammlung legt die Richtlinien fest, bestimmt die allgemeinen Ziele und Strategien und genehmigt das Budget und die Rechnungslegung. Sie ernennt die wichtigsten Managementpositionen, einschliesslich des Generaldirektors, der Direktoren und dem Abteilungsleiter der internen Revision.

  2. Der Rat der Versammlung ist ein nachgeordnetes Organ der Versammlung. Er bereitet die Aktivitäten der Versammlung vor und trifft Entscheidungen, insbesondere zu strategischen Finanz- und Personalangelegenheiten und im Bereich Kommunikation.

  3. Das Büro der Präsidentin besteht aus der Präsidentin und dem Vizepräsidenten. Die Präsidentin vertritt das IKRK auf internationaler Ebene, trägt die Hauptverantwortung für die Aussenbeziehungen des IKRK und leitet in enger Zusammenarbeit mit dem Büro des Generaldirektors die humanitäre Diplomatie. Sie ist auch für den internen Zusammenhalt, reibungslosen Ablauf und die Weiterentwicklung der Organisation zuständig. Die Präsidentin wird von einem Vizepräsidenten unterstützt.

  4. Das Direktorat ist das ausführende Organ des IKRK. Es ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der institutionellen Strategie und der allgemeinen Ziele, die von der Versammlung und dem Rat der Versammlung festgelegt werden. Das Direktorat ist auch verantwortlich für die Verwaltung des IKRK-Personals und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Organisation als Ganzes.

  5. Die interne Revision ist ein internes Überwachungsorgan, das unabhängig und objektiv Leistung und Wirtschaftlichkeit der Organisation gemäss anerkannter internationaler Standards überwacht und begutachtet. Die interne Revision, das Direktorat und die Versammlung sind die drei Bestandteile des internen Überwachungssystems. Die Versammlung hat mit Unterstützung der Audit-Kommission die letztendliche Aufsichtsverantwortung.